32 C 346/04•Amtsgericht Wuppertal, 2006-01-04, 32 C 346/04
Amtsgericht Wuppertal, 2006-01-04, 32 C 346/04
32 C 346/04Gericht erster Instanz04.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 32 C 346/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-04
Aktenzeichen: 32 C 346/04
ECLI: ECLI:DE:AGW:2006:0104.32C346.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 32 des Amtsgerichts
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die vorläufige Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.
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