Amtsgericht Wuppertal, 2005-03-14, 35 C 66/05

35 C 66/05Gericht erster Instanz14.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 35 C 66/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-14

Aktenzeichen: 35 C 66/05

ECLI: ECLI:DE:AGW:2005:0314.35C66.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 56,82 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.01.2004, abzüglich am 16.12.2004 gezahlter EUR 23,76, sowie EUR 19,50 vorgerichtliche Kosten zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Hauptsache wegen eines Betrages von EUR 23,76 teilweise erledigt ist.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung gegen dieses Urteil wird zugelassen.

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