Amtsgericht Wuppertal, 2004-04-02, 34 C 485/02

34 C 485/02Gericht erster Instanz02.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 34 C 485/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-02

Aktenzeichen: 34 C 485/02

ECLI: ECLI:DE:AGW:2004:0402.34C485.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 34 des Amtsgerichts

Tenor

Auf die Klage werden die Beklagten verurteilt, als Gesamtschuldner

  1. an die Firma E, G-Straße g, ####2 X, EUR 186,22,

  2. an Herrn Dipl.-Ing. Q, S 18, #### X, EUR 265,64,

  3. an die Firma V, T1, ####3 X, EUR 875,80 und

  4. an die Klägerin EUR 20,00

jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Ba-siszinssatz seit dem 15.01.2003 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 40% und dem Beklagten zu 2. allein zu weiteren 60% auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu voll-streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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