Amtsgericht Wuppertal, 2004-03-11, 31 C 239/03

31 C 239/03Gericht erster Instanz11.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 31 C 239/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-11

Aktenzeichen: 31 C 239/03

ECLI: ECLI:DE:AGW:2004:0311.31C239.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 31 des Amtsgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1566,66 Euro (i.W.: eintausenfünfhundertsechsundsechzig 66/100 Euro) nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 11.04.2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12/10 des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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