31 C 239/03•Amtsgericht Wuppertal, 2004-03-11, 31 C 239/03
Amtsgericht Wuppertal, 2004-03-11, 31 C 239/03
31 C 239/03Gericht erster Instanz11.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 31 C 239/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-11
Aktenzeichen: 31 C 239/03
ECLI: ECLI:DE:AGW:2004:0311.31C239.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 31 des Amtsgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1566,66 Euro (i.W.: eintausenfünfhundertsechsundsechzig 66/100 Euro) nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 11.04.2003 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12/10 des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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