Amtsgericht Wuppertal, 2003-04-23, 31 C 502/02

31 C 502/02Gericht erster Instanz23.04.2003

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 31 C 502/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-04-23

Aktenzeichen: 31 C 502/02

ECLI: ECLI:DE:AGW:2003:0423.31C502.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 31

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.760,11 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 27. September 2002 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.300,00 EUR.

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