36 C 189/01•Amtsgericht Wuppertal, 2003-02-11, 36 C 189/01
Amtsgericht Wuppertal, 2003-02-11, 36 C 189/01
36 C 189/01Gericht erster Instanz11.02.2003
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 36 C 189/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-02-11
Aktenzeichen: 36 C 189/01
ECLI: ECLI:DE:AGW:2003:0211.36C189.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 36 des Amtsgerichts
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerseite kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, sofern nicht die Beklagtenseite zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine selbstschuldnerische, unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer bundesdeutschen Bank oder Sparkasse erfolgen.
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