92 C 417/01•Amtsgericht Wuppertal, 2002-01-24, 92 C 417/01
Amtsgericht Wuppertal, 2002-01-24, 92 C 417/01
92 C 417/01Gericht erster Instanz24.01.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 92 C 417/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-24
Aktenzeichen: 92 C 417/01
ECLI: ECLI:DE:AGW:2002:0124.92C417.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamt-schuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 400,00 EUR abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit leistet.
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