Amtsgericht Viersen, 2020-12-11, 32 C 480/19

32 C 480/19Gericht erster Instanz11.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Viersen — 32 C 480/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-11

Aktenzeichen: 32 C 480/19

ECLI: ECLI:DE:AGVIE:2020:1211.32C480.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 89,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.08.2019 zu zahlen.

  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 97% und der Beklagte zu 3% zu tragen.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten aus dem Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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