Amtsgericht Viersen, 2019-09-04, 31 C 179/18

31 C 179/18Gericht erster Instanz04.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Viersen — 31 C 179/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-04

Aktenzeichen: 31 C 179/18

ECLI: ECLI:DE:AGVIE:2019:0904.31C179.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die im ersten Obergeschoss rechts des Hauses T-Weg in W gelegene Wohnung bestehend aus 4 Zimmern, Abstellraum, Bad, Balkon, Flur/Diele und Küche zu räumen und in geräumtem Zustand unter Aushändigung sämtlicher Schlüssel an die Klägerin herauszugeben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin aus dem Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000,-- Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Ihr wird eine Räumungsfrist bis Ablauf 25. Januar 2020 eingeräumt.

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