Amtsgericht Viersen, 2008-06-13, 23 C 340/06

23 C 340/06Gericht erster Instanz13.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Viersen — 23 C 340/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-13

Aktenzeichen: 23 C 340/06

ECLI: ECLI:DE:AGVIE:2008:0613.23C340.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Kläger gegen die Beklagte aus dem Ereignis vom 05.09.2006 - Verletzung § 9 ArbEG durch Arbeitgeber - einen Anspruch auf Gewährung von Versicherungsschutz aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag zur Versicherungsscheinnummer 1579855 hat.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.