17 C 469/02•Amtsgericht Viersen, 2003-05-06, 17 C 469/02
Amtsgericht Viersen, 2003-05-06, 17 C 469/02
17 C 469/02Gericht erster Instanz06.05.2003
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Viersen — 17 C 469/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-05-06
Aktenzeichen: 17 C 469/02
ECLI: ECLI:DE:AGVIE:2003:0506.17C469.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von einem restlichen Anwaltsvergütungsanspruch seines Prozess bevollmächtigten in Höhe von 160,14 EUR (313,20 DM) zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.04.2001 freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
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