Amtsgericht Viersen, 2003-05-06, 17 C 469/02

17 C 469/02Gericht erster Instanz06.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Viersen — 17 C 469/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-05-06

Aktenzeichen: 17 C 469/02

ECLI: ECLI:DE:AGVIE:2003:0506.17C469.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von einem restlichen Anwaltsvergütungsanspruch seines Prozess bevollmächtigten in Höhe von 160,14 EUR (313,20 DM) zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.04.2001 freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

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