17 C 114/93•Amtsgericht Viersen, 1994-08-11, 17 C 114/93
Amtsgericht Viersen, 1994-08-11, 17 C 114/93
17 C 114/93Gericht erster Instanz11.08.1994
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Viersen — 17 C 114/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-08-11
Aktenzeichen: 17 C 114/93
ECLI: ECLI:DE:AGVIE:1994:0811.17C114.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Es wird festgestellt, dass das Urteil des Kreisgerichts Dresden
vom 27.01.1984 zum Aktenzeichen F 162/83 (Süd) unwirksam ist.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung des Klägers wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung von 700,00 DM anwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheitsleistung kann von beiden Parteien auch durch Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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