Amtsgericht Kamen, 2020-11-03, 15 Ds-124 Js 103/20-133/20

15 Ds-124 Js 103/20-133/20Gericht erster Instanz03.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Kamen — 15 Ds-124 Js 103/20-133/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-03

Aktenzeichen: 15 Ds-124 Js 103/20-133/20

ECLI: ECLI:DE:AGUN2:2020:1103.15DS124JS103.20.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 60,00 Euro verurteilt.

Dem Angeklagten wird untersagt, für die Dauer von 3 Monaten Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die eigenen Auslagen.

Vergehen strafbar gemäß §§ 315 c Abs. 1 Nr. 1 b, Abs. 3 Nr. 2, 44 Abs. 1 S. 3 StGB.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.