Amtsgericht Unna, 2022-01-10, 12 F 655/20

12 F 655/20Gericht erster Instanz10.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Unna — 12 F 655/20 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-10

Aktenzeichen: 12 F 655/20

ECLI: ECLI:DE:AGUN1:2022:0110.12F655.20.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: Einzelrichterin

Tenor

I.

Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Antragssteller einen Unterhaltsrückstand für den Zeitraum 01.07.2019 bis 31.12.2019 i.H.v. 336,00 € insgesamt zu zahlen,

sowie ab dem 01.01. 2021 bis zum 01.06.2021 einen Rückstand von insgesamt 30,00 €, sowie ab dem 01.07.2021 einen Kindesunterhalt für das Kind M1, geboren am 00.00.2011, in Höhe von monatlich 14,00 €.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

III.

Der Beschluss ist sofort wirksam.

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