12 F 877/17•Amtsgericht Unna, 2018-02-16, 12 F 877/17
Amtsgericht Unna, 2018-02-16, 12 F 877/17
12 F 877/17Gericht erster Instanz16.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Unna — 12 F 877/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-02-16
Aktenzeichen: 12 F 877/17
ECLI: ECLI:DE:AGUN1:2018:0216.12F877.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter/in
Tenor
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Antragsteller einen rückständigen Elternunterhalt für die Zeit vom 01.05.2017 bis 31.10.2017 i.H.v. 973,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Baiszinssatz seit dem 01.11.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Die sofortige Wirksamkeit dieses Beschlusses wird angeordnet.
Der Verfahrenswert wird für die Zeit bis zum 15.12.2017 auf 6.312,12 € und für die Zeit danach auf 2.314,68 € festgesetzt.
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