Amtsgericht Unna, 2013-02-13, 12 F 279/11

12 F 279/11Gericht erster Instanz13.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Unna — 12 F 279/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-02-13

Aktenzeichen: 12 F 279/11

ECLI: ECLI:DE:AGUN1:2013:0213.12F279.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichter/in

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Rechtsanwalts A1 gegen den Beschluss den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Unna vom 16.01.2013 wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen findet nicht statt.

Wert: 260,61 Euro

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