Amtsgericht Tecklenburg, 2021-05-27, 13 C 171/20

13 C 171/20Gericht erster Instanz27.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Tecklenburg — 13 C 171/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-27

Aktenzeichen: 13 C 171/20

ECLI: ECLI:DE:AGTE:2021:0527.13C171.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter*in

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Kläger als Gesamtgläubiger 363,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 90,80 € seit dem 04.07.2020, 04.08.2020, 04.09.2020 und 04.10.2020 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 91,06 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.12.2020 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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