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13 C 171/20•Amtsgericht Tecklenburg, 2021-05-27, 13 C 171/20
13 C 171/20Gericht erster Instanz27.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-27
Aktenzeichen: 13 C 171/20
ECLI: ECLI:DE:AGTE:2021:0527.13C171.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter*in
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Kläger als Gesamtgläubiger 363,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 90,80 € seit dem 04.07.2020, 04.08.2020, 04.09.2020 und 04.10.2020 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 91,06 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.12.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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