Amtsgericht Tecklenburg, 2020-11-06, 10 Ds 71 Js 154/20 -434/20

10 Ds 71 Js 154/20 -434/20Gericht erster Instanz06.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Tecklenburg — 10 Ds 71 Js 154/20 -434/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-06

Aktenzeichen: 10 Ds 71 Js 154/20 -434/20

ECLI: ECLI:DE:AGTE:2020:1106.10DS71JS154.20.43.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Der/Die Angeklagte wird wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen in Höhe von 20,00 Euro verurteilt.

Der/Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine/ihre notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 113 Abs. 1, 201, 205, 52 StGB

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