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5 C 33/19•Amtsgericht Tecklenburg, 2020-01-29, 5 C 33/19
5 C 33/19Gericht erster Instanz29.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-29
Aktenzeichen: 5 C 33/19
ECLI: ECLI:DE:AGTE:2020:0129.5C33.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 510,21 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 500,00 Euro seit dem 16.03.2019 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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