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10 C 91/21•Amtsgericht Rheinbach, 2022-08-31, 10 C 91/21
10 C 91/21Gericht erster Instanz31.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-31
Aktenzeichen: 10 C 91/21
ECLI: ECLI:DE:AGSU3:2022:0831.10C91.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilabteilung
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 929,16 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.01.2022 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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