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5 C 112/19•Amtsgericht Rheinbach, 2020-02-06, 5 C 112/19
5 C 112/19Gericht erster Instanz06.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-06
Aktenzeichen: 5 C 112/19
ECLI: ECLI:DE:AGSU3:2020:0206.5C112.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilabteilung
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.960,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.09.2019 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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