3 C 278/11•Amtsgericht Rheinbach, 2011-11-24, 3 C 278/11
Amtsgericht Rheinbach, 2011-11-24, 3 C 278/11
3 C 278/11Gericht erster Instanz24.11.2011
Regest
Ein Vermieter ist jedenfalls dann nicht berechtigt, dem Mieter ihm selbst von Dritten berechnete Vorausleistungen in Rechnung zu stellen, wenn ihm über direse Leistung bereits eine konkrete Abrechnung vorliegt.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Rheinbach — 3 C 278/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-24
Aktenzeichen: 3 C 278/11
ECLI: ECLI:DE:AGSU3:2011:1124.3C278.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Abteilung des Amtsgerichts
Normen: § 556 BGB
Leitsätze
Ein Vermieter ist jedenfalls dann nicht berechtigt, dem Mieter ihm selbst von Dritten berechnete Vorausleistungen in Rechnung zu stellen, wenn ihm über direse Leistung bereits eine konkrete Abrechnung vorliegt.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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