Amtsgericht Rheinbach, 2011-11-24, 3 C 278/11

3 C 278/11Gericht erster Instanz24.11.2011

Regest

Ein Vermieter ist jedenfalls dann nicht berechtigt, dem Mieter ihm selbst von Dritten berechnete Vorausleistungen in Rechnung zu stellen, wenn ihm über direse Leistung bereits eine konkrete Abrechnung vorliegt.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Rheinbach — 3 C 278/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-24

Aktenzeichen: 3 C 278/11

ECLI: ECLI:DE:AGSU3:2011:1124.3C278.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Abteilung des Amtsgerichts

Normen: § 556 BGB

Leitsätze

Ein Vermieter ist jedenfalls dann nicht berechtigt, dem Mieter ihm selbst von Dritten berechnete Vorausleistungen in Rechnung zu stellen, wenn ihm über direse Leistung bereits eine konkrete Abrechnung vorliegt.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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