5 II 27/06 WEG•Amtsgericht Rheinbach, 2007-01-23, 5 II 27/06 WEG
Amtsgericht Rheinbach, 2007-01-23, 5 II 27/06 WEG
5 II 27/06 WEGGericht erster Instanz23.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Rheinbach — 5 II 27/06 WEG — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-01-23
Aktenzeichen: 5 II 27/06 WEG
ECLI: ECLI:DE:AGSU3:2007:0123.5II27.06WEG.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilabteilung
Normen: § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEGaF.
Tenor
I. Der unter TOP 4 der Wohnungseigentümerver-sammlung vom 25.10.2006 gefasste Beschluss über die Umlage der Kosten für Gartenbewässe-rung wird für ungültig erklärt.
II. Der Antrag, den Beschluss der Wohnungseigen-tümerversammlung vom 25.10.2006 zu TOP 6 (Vertretungsregelung) für ungültig zu erklä-ren, hilfsweise festzustellen, dass die An-tragstellerin berechtigt ist, sich bei Eigen-tümerversammlungen durch ihre Geschwister o-der Eltern vertreten zu lassen, wird zurück-gewiesen.
III.Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
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