Amtsgericht Rheinbach, 2007-01-23, 5 II 27/06 WEG

5 II 27/06 WEGGericht erster Instanz23.01.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Rheinbach — 5 II 27/06 WEG — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-01-23

Aktenzeichen: 5 II 27/06 WEG

ECLI: ECLI:DE:AGSU3:2007:0123.5II27.06WEG.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilabteilung

Normen: § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEGaF.

Tenor

I. Der unter TOP 4 der Wohnungseigentümerver-sammlung vom 25.10.2006 gefasste Beschluss über die Umlage der Kosten für Gartenbewässe-rung wird für ungültig erklärt.

II. Der Antrag, den Beschluss der Wohnungseigen-tümerversammlung vom 25.10.2006 zu TOP 6 (Vertretungsregelung) für ungültig zu erklä-ren, hilfsweise festzustellen, dass die An-tragstellerin berechtigt ist, sich bei Eigen-tümerversammlungen durch ihre Geschwister o-der Eltern vertreten zu lassen, wird zurück-gewiesen.

III.Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.

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