3 C 199/04•Amtsgericht Rheinbach, 2005-04-07, 3 C 199/04
Amtsgericht Rheinbach, 2005-04-07, 3 C 199/04
3 C 199/04Gericht erster Instanz07.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Rheinbach — 3 C 199/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-07
Aktenzeichen: 3 C 199/04
ECLI: ECLI:DE:AGSU3:2005:0407.3C199.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilabteilung
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe erbringen.
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