Amtsgericht Rheinbach, 2005-04-07, 3 C 199/04

3 C 199/04Gericht erster Instanz07.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Rheinbach — 3 C 199/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-04-07

Aktenzeichen: 3 C 199/04

ECLI: ECLI:DE:AGSU3:2005:0407.3C199.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilabteilung

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe erbringen.

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