15 Ds 519/04•Amtsgericht Rheinbach, 2005-03-21, 15 Ds 519/04
Amtsgericht Rheinbach, 2005-03-21, 15 Ds 519/04
15 Ds 519/04Gericht erster Instanz21.03.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Rheinbach — 15 Ds 519/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-21
Aktenzeichen: 15 Ds 519/04
ECLI: ECLI:DE:AGSU3:2005:0321.15DS519.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Strafabteilung
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Körperverletzung und wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten und 2 Wochen verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Der Führerschein wird eingezogen.
Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von 3 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, einschl. seiner notwendigen Auslagen.
Die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin trägt der Angeklagte.
Angewandte Vorschriften:
§§ 223 Abs. 1, 230, 316 Abs. 1 und Abs. 2, 53, 69,
69 a StGB.
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