Amtsgericht Königswinter, 2020-01-03, 9 C 112/18

9 C 112/18Gericht erster Instanz03.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Königswinter — 9 C 112/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-03

Aktenzeichen: 9 C 112/18

ECLI: ECLI:DE:AGSU2:2020:0103.9C112.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilabteilung

Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.
    1. Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits zu je ½.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte zu 2) Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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