9 C 223/12•Amtsgericht Königswinter, 2013-02-01, 9 C 223/12
Amtsgericht Königswinter, 2013-02-01, 9 C 223/12
9 C 223/12Gericht erster Instanz01.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Königswinter — 9 C 223/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-01
Aktenzeichen: 9 C 223/12
ECLI: ECLI:DE:AGSU2:2013:0201.9C223.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Abteilung
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, zur Vermeidung eines Ordnungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung in vom Gericht festzusetzender Höhe, ersatzweise von Ordnungshaft in vom Gericht festzusetzender Höhe, zu dulden, dass die Klägerin und die von ihr beauftragten Dritten das Grundstück X-Weg, 53639 Königswinter, betreten und die Äste und Zweige des auf diesem Grundstück befindlichen Ahornbaumes zur Sicherung der dort befindlichen Freileitung der Klägerin unter Beachtung der Abstandsregelungen in der DIN VDE 0211,14.2 beschneiden.Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Kosten i.H.v. 159,25 Euro zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5000,00 Euro vorläufig vollstreckbar.
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