Amtsgericht Siegburg, 2025-05-14, 108 C 162/24

108 C 162/24Gericht erster Instanz14.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 108 C 162/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-05-14

Aktenzeichen: 108 C 162/24

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2025:0514.108C162.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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