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108 C 162/24•Amtsgericht Siegburg, 2025-05-14, 108 C 162/24
108 C 162/24Gericht erster Instanz14.05.2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-14
Aktenzeichen: 108 C 162/24
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2025:0514.108C162.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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