Amtsgericht Siegburg, 2025-04-15, 230 Ls 15/23

230 Ls 15/23Gericht erster Instanz15.04.2025

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 230 Ls 15/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-04-15

Aktenzeichen: 230 Ls 15/23

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2025:0415.230LS15.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 230. Strafabteilung

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Diebstahls sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung unter Einbeziehung der durch Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 02.10.2024 – Az.: 229 Ls 38/23 – verhängten Strafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt.

Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, soweit er verurteilt ist. Im Übrigen trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.

Angewendete Vorschriften: §§ 229, 230, 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 Nr. 1, 53 StGB.

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