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120 C 93/24•Amtsgericht Siegburg, 2025-02-28, 120 C 93/24
120 C 93/24Gericht erster Instanz28.02.2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-28
Aktenzeichen: 120 C 93/24
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2025:0228.120C93.24.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 120. Zivilabteilung
1. Die Beklagte wird verurteilt, 706,28 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.11.2024 an die Firma A., F.-straße, E., IBAN: N01, Verwendungszweck: N02, zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet
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