Amtsgericht Siegburg, 2025-02-28, 120 C 93/24

120 C 93/24Gericht erster Instanz28.02.2025

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 120 C 93/24 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2025-02-28

Aktenzeichen: 120 C 93/24

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2025:0228.120C93.24.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 120. Zivilabteilung

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, 706,28 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.11.2024 an die Firma A., F.-straße, E., IBAN: N01, Verwendungszweck: N02, zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet

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