Amtsgericht Siegburg, 2024-10-02, 229 Ls 38/23

229 Ls 38/23Gericht erster Instanz02.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 229 Ls 38/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-10-02

Aktenzeichen: 229 Ls 38/23

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2024:1002.229LS38.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 229. Strafabteilung

Tenor

Die Angeklagten sind des gemeinschaftlichen Einbruchsdiebstahls schuldig.

Der Angeklagte N. wird unter Einbeziehung der Geldstrafe aus dem Straf-befehl des Amtsgerichts Siegburg vom 19.07.2023 (214 Ds 28/23) zu einer Gesamt-geldstrafe von 160 Tagesätzen zu je 50 EUR verurteilt.

Der Angeklagte Q. wird zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, deren Voll-streckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und ihre eigenen Auslagen tragen die Angeklagten.

  • §§ 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 Nr. 1, 25 Abs. 2 StGB –

Einzelstrafen N.: für die Tat vom 27.01.2022: 120 Tagesätze

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