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229 Ls 38/23•Amtsgericht Siegburg, 2024-10-02, 229 Ls 38/23
229 Ls 38/23Gericht erster Instanz02.10.2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-02
Aktenzeichen: 229 Ls 38/23
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2024:1002.229LS38.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 229. Strafabteilung
Die Angeklagten sind des gemeinschaftlichen Einbruchsdiebstahls schuldig.
Der Angeklagte N. wird unter Einbeziehung der Geldstrafe aus dem Straf-befehl des Amtsgerichts Siegburg vom 19.07.2023 (214 Ds 28/23) zu einer Gesamt-geldstrafe von 160 Tagesätzen zu je 50 EUR verurteilt.
Der Angeklagte Q. wird zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, deren Voll-streckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens und ihre eigenen Auslagen tragen die Angeklagten.
Einzelstrafen N.: für die Tat vom 27.01.2022: 120 Tagesätze
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