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152 C 16/23•Amtsgericht Siegburg, 2024-07-29, 152 C 16/23
152 C 16/23Gericht erster Instanz29.07.2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-29
Aktenzeichen: 152 C 16/23
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2024:0729.152C16.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 152. Zivilabteilung
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die jeweils gegen ihn gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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