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152 C 7/23•Amtsgericht Siegburg, 2024-07-22, 152 C 7/23
152 C 7/23Gericht erster Instanz22.07.2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-22
Aktenzeichen: 152 C 7/23
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2024:0722.152C7.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 152. Zivilabteilung
er auf der Eigentümerversammlung vom 07.06.2023 gefassten Beschluss zu TOP 7b über die Installation einer Klimaanlage für die Wohnung 03 wird für ungültig erklärt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 25% und der Kläger zu 75%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die jeweils gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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