Amtsgericht Siegburg, 2024-07-10, 204 Ds 30/24

204 Ds 30/24Gericht erster Instanz10.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 204 Ds 30/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-10

Aktenzeichen: 204 Ds 30/24

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2024:0710.204DS30.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 204. Strafabteilung

Tenor

Die Angeklagte wird wegen Verstoßes gegen die Führungsaufsicht in 2 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 5,00 EUR verurteilt.

Die Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und die eigenen Auslagen zu tragen.

Angewendete Vorschriften: §§ 145a, 53 StGB

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