Amtsgericht Siegburg, 2024-06-02, 37 M 615/24

37 M 615/24Gericht erster Instanz02.06.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 37 M 615/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-06-02

Aktenzeichen: 37 M 615/24

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2024:0602.37M615.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 37. Zwangsvollstreckungsabteilung

Tenor

Die Erinnerung der Bezirksrevisorin als Erinnerungsführerin vom 28.03.2024 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Beschwerde wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen.

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