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37 M 615/24•Amtsgericht Siegburg, 2024-06-02, 37 M 615/24
37 M 615/24Gericht erster Instanz02.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-02
Aktenzeichen: 37 M 615/24
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2024:0602.37M615.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 37. Zwangsvollstreckungsabteilung
Die Erinnerung der Bezirksrevisorin als Erinnerungsführerin vom 28.03.2024 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen.
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