Amtsgericht Siegburg, 2024-04-08, 112 C 155/23

112 C 155/23Gericht erster Instanz08.04.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 112 C 155/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-04-08

Aktenzeichen: 112 C 155/23

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2024:0408.112C155.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

hat das Amtsgericht Siegburg auf die mündliche Verhandlung vom 08.04.2024 durch die Richterin am Amtsgericht J.

für Recht erkannt:

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin das Einfamilienhaus "K.-straße, U.", bestehend aus 2 Zimmern, Küche, Korridor/Diele, 2 Bädern mit Toilette, Balkon, Keller, Hobbyraum. Garage und Carpot zu räumen und geräumt an die Klägerin zu übergeben.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000,00 € abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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