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101 C 4/23•Amtsgericht Siegburg, 2023-07-03, 101 C 4/23
101 C 4/23Gericht erster Instanz03.07.2023
Entscheidungsdatum: 2023-07-03
Aktenzeichen: 101 C 4/23
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2023:0703.101C4.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 101. Zivilabteilung
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 900,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.02.2023 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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