projekte
123 C 152/22•Amtsgericht Siegburg, 2023-06-05, 123 C 152/22
123 C 152/22Gericht erster Instanz05.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-05
Aktenzeichen: 123 C 152/22
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2023:0605.123C152.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 123. Zivilabteilung
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 1.782,25 EUR (in Worten: eintausendsiebenhundertzweiundachtzig Euro und fünfundzwanzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.11.2022 zu zahlen sowie die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 486,- € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten gesamtschuldnerisch zu tragen.
Dieses Urteil ist zzgl. 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.