Amtsgericht Siegburg, 2023-06-05, 123 C 152/22

123 C 152/22Gericht erster Instanz05.06.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 123 C 152/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-06-05

Aktenzeichen: 123 C 152/22

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2023:0605.123C152.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 123. Zivilabteilung

Tenor

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 1.782,25 EUR (in Worten: eintausendsiebenhundertzweiundachtzig Euro und fünfundzwanzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.11.2022 zu zahlen sowie die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 486,- € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten gesamtschuldnerisch zu tragen.

Dieses Urteil ist zzgl. 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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