Amtsgericht Siegburg, 2022-03-28, 214 Cs 39/21

214 Cs 39/21Gericht erster Instanz28.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 214 Cs 39/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-28

Aktenzeichen: 214 Cs 39/21

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2022:0328.214CS39.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 214. Strafabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden wenn er eine Sicherheit in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages leistet soweit der Beklagte nicht vor der Vollstreckung eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt

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