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108 C 63/21•Amtsgericht Siegburg, 2021-11-24, 108 C 63/21
108 C 63/21Gericht erster Instanz24.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-24
Aktenzeichen: 108 C 63/21
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2021:1124.108C63.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 108. Zivilabteilung
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.108,00 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.07.2021 zu zahlen und den Kläger von seinen außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,36 EUR freizustellen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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