Amtsgericht Siegburg, 2021-10-18, 125 C 56/21

125 C 56/21Gericht erster Instanz18.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 125 C 56/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-10-18

Aktenzeichen: 125 C 56/21

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2021:1018.125C56.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 125. Zivilabteilung

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 280,11 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.04.2021 zu zahlen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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