Amtsgericht Siegburg, 2021-09-02, 108 C 121/20

108 C 121/20Gericht erster Instanz02.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 108 C 121/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-02

Aktenzeichen: 108 C 121/20

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2021:0902.108C121.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 108. Zivilabteilung

Normen: §§ 346, 651a, 651h, 651u BGB

Tenor

hat das Amtsgericht Siegburgim schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 12.08.2021durch den Richter L

für Recht erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.668,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.08.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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