Amtsgericht Siegburg, 2021-05-25, 324 F 21/21

324 F 21/21Gericht erster Instanz25.05.2021

Regest

1. § 1592 Nr. 1 BGB ist auf die Ehefrau der Kindesmutter weder direkt, och analog anwendbar. 2. Eine Feststellung der Abstammung eines Kindes von gleichgeschlechtlichen Eltern kann nicht im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung erfolgen.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 324 F 21/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-25

Aktenzeichen: 324 F 21/21

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2021:0525.324F21.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 324. Familienabteilung

Normen: BGB § 1592 Nr. 1

Leitsätze

  1. § 1592 Nr. 1 BGB ist auf die Ehefrau der Kindesmutter weder direkt, och analog anwendbar.

  2. Eine Feststellung der Abstammung eines Kindes von gleichgeschlechtlichen Eltern kann nicht im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung erfolgen.

Tenor

Der Antrag der Antragstellerinnen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 2.) und die Antragstellerin zu 3.) zu gleichen Teilen.

Verfahrenswert: 2.000,- €.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.