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324 F 21/21•Amtsgericht Siegburg, 2021-05-25, 324 F 21/21
324 F 21/21Gericht erster Instanz25.05.2021
1. § 1592 Nr. 1 BGB ist auf die Ehefrau der Kindesmutter weder direkt, och analog anwendbar. 2. Eine Feststellung der Abstammung eines Kindes von gleichgeschlechtlichen Eltern kann nicht im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung erfolgen.
Entscheidungsdatum: 2021-05-25
Aktenzeichen: 324 F 21/21
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2021:0525.324F21.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 324. Familienabteilung
Normen: BGB § 1592 Nr. 1
§ 1592 Nr. 1 BGB ist auf die Ehefrau der Kindesmutter weder direkt, och analog anwendbar.
Eine Feststellung der Abstammung eines Kindes von gleichgeschlechtlichen Eltern kann nicht im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung erfolgen.
Der Antrag der Antragstellerinnen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 2.) und die Antragstellerin zu 3.) zu gleichen Teilen.
Verfahrenswert: 2.000,- €.
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