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114 C 79/20•Amtsgericht Siegburg, 2021-05-06, 114 C 79/20
114 C 79/20Gericht erster Instanz06.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-06
Aktenzeichen: 114 C 79/20
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2021:0506.114C79.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 114. Zivilabteilung
Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 3.732,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.08.2020 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 633,94 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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