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310 F 32/21•Amtsgericht Siegburg, 2021-03-25, 310 F 32/21
310 F 32/21Gericht erster Instanz25.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-25
Aktenzeichen: 310 F 32/21
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2021:0325.310F32.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 310. Familienabteilung
hat das Amtsgericht Siegburg durch die Richterin am Amtsgericht N im Wege der einstweiligen Anordnung wegen der Dringlichkeit ohne vorherige Anhörung am 25.03.2021 beschlossen:
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 21.3.2021 wird verworfen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
Der Gegenstandswert wird auf 2000,- € festgesetzt.
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