Amtsgericht Siegburg, 2021-03-25, 310 F 32/21

310 F 32/21Gericht erster Instanz25.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 310 F 32/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-25

Aktenzeichen: 310 F 32/21

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2021:0325.310F32.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 310. Familienabteilung

Tenor

hat das Amtsgericht Siegburg durch die Richterin am Amtsgericht N im Wege der einstweiligen Anordnung wegen der Dringlichkeit ohne vorherige Anhörung am 25.03.2021 beschlossen:

  1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 21.3.2021 wird verworfen.

  2. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

  3. Der Gegenstandswert wird auf 2000,- € festgesetzt.

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