Amtsgericht Siegburg, 2021-02-24, 322 F 12/21

322 F 12/21Gericht erster Instanz24.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 322 F 12/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-24

Aktenzeichen: 322 F 12/21

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2021:0224.322F12.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 322. Familienabteilung

Tenor

Die Entscheidung über die Auswahl der von dem Kind M, geboren am xx.xx.2011, besuchten weiterführenden Schule ab dem Schuljahr 2021 / 2022 wird auf die Kindesmutter übertragen.

Der Antrag des Kindesvaters auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kindesvater.

Der Verfahrenswert wird auf 2.000 EUR festgesetzt.

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