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322 F 12/21•Amtsgericht Siegburg, 2021-02-24, 322 F 12/21
322 F 12/21Gericht erster Instanz24.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-24
Aktenzeichen: 322 F 12/21
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2021:0224.322F12.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 322. Familienabteilung
Die Entscheidung über die Auswahl der von dem Kind M, geboren am xx.xx.2011, besuchten weiterführenden Schule ab dem Schuljahr 2021 / 2022 wird auf die Kindesmutter übertragen.
Der Antrag des Kindesvaters auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kindesvater.
Der Verfahrenswert wird auf 2.000 EUR festgesetzt.
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