Amtsgericht Siegburg, 2021-02-11, 36 M 29/21

36 M 29/21Gericht erster Instanz11.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 36 M 29/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-11

Aktenzeichen: 36 M 29/21

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2021:0211.36M29.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 36. Zwangsvollstreckungsabteilung

Tenor

Die Kostenrechnung des Obergerichtsvollziehers N vom 11.12.2020 – AZ: DR I -xxx/20 – wird aufgehoben

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Streitwert des Erinnerungsverfahrens wird auf 42,75 EUR festgesetzt.

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