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107 C 82/20•Amtsgericht Siegburg, 2020-11-19, 107 C 82/20
107 C 82/20Gericht erster Instanz19.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-19
Aktenzeichen: 107 C 82/20
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2020:1119.107C82.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 107. Zivilabteilung
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 84,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.09.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO)
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