Amtsgericht Siegburg, 2020-07-24, 110 C 46/20

110 C 46/20Gericht erster Instanz24.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegburg — 110 C 46/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-07-24

Aktenzeichen: 110 C 46/20

ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2020:0724.110C46.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 110. Zivilabteilung

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 4.005,35 Euro seit dem 20.07.2019, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 413,90 Euro, für den Beklagten zu 1 seit dem 14.02.2020 und für die Beklagte zu 2 seit dem 03.10.2019 sowie vorgerichtliche Auskunftskosten in Höhe von 22,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, für den Beklagten zu 1 seit dem 14.02.2020 und für die Beklagte zu 2 seit dem 03.10.2019, zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldner auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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