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110 C 46/20•Amtsgericht Siegburg, 2020-07-24, 110 C 46/20
110 C 46/20Gericht erster Instanz24.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-24
Aktenzeichen: 110 C 46/20
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2020:0724.110C46.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 110. Zivilabteilung
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 4.005,35 Euro seit dem 20.07.2019, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 413,90 Euro, für den Beklagten zu 1 seit dem 14.02.2020 und für die Beklagte zu 2 seit dem 03.10.2019 sowie vorgerichtliche Auskunftskosten in Höhe von 22,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, für den Beklagten zu 1 seit dem 14.02.2020 und für die Beklagte zu 2 seit dem 03.10.2019, zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldner auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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