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113 C 28/17•Amtsgericht Siegburg, 2020-01-30, 113 C 28/17
113 C 28/17Gericht erster Instanz30.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-30
Aktenzeichen: 113 C 28/17
ECLI: ECLI:DE:AGSU1:2020:0130.113C28.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 113. Zivilabteilung
1.)
Die Klage wird abgewiesen.
2.)
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.)
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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